Hitzler Wappen

Familienstiftung

"Hitzlergut Mergelstetten"

 

 

Start 
Das Fischlehen
Der Wappenbrief
Der Prozess
Die Auflösung
Die Familienstiftung
Kontakt 
Versammlungen

 

 

 


 

Die Auflösung des Fideikommiss

Die Auflösung des Fideikommiss

Die Reichsverfassung vom 11.08.1919 bestimmte: "die Fideikommisse sind aufzulösen."

Auch die Landesverfassung von Württemberg vom 25.09.1919 traf die Bestimmung: "Das Sonderrecht der Fideikommiss-, Lehen- und Stammesgüter wird durch besonderes Gesetz aufgehoben". Demnach wurde vom Württembergischen Staatsministerium dem Württembergischen Landtag am 11.02.1928 ein Gesetzentwurf über die Auflösung der Fideikommisse zugeleitet, der zum Gesetz vom 14.02.1930 wurde.

Nachdem der Hitzler'sche Fideikommiss von der gesetzlichen Möglichkeit der freiwilligen Auflösung nach dem Gesetz vom 27.05.1920 (RGBL. S. 379) aus Unkenntnis keinen Gebrauch gemacht hatte, beschloss die  Versammlung der Familienmitglieder am 15.07.1928 das Fideikommiss aufzuheben und das vorhandene Vermögen einer neu zu errichtenden Stiftung zuzuführen.

Allerdings fehlten vorerst noch die gesetzlichen Grundlagen zu diesem Schritt.